Als Sachverständiger für Immobilienbewertung ist unsdie marktgerechte Wertermittlung von Immobilien genauso wichtig wie Ihnen. Bei der Immobilienwertermittlung gibt es verschiedene Hilfswerte. Um Ihnen einen ersten Überblick zu geben, erläutern wir im Folgenden die wichtigsten Begriffe zum Thema Wertermittlung.
• Markt- bzw. Verkehrswert(auch „gemeiner Wert“): Der Marktwert ist der aktuelle Wert einer Immobilie. Es handelt sich dabei um den Preis, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung beim Verkauf der Immobilie zu erzielen wäre. Zu der Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie werden mitunter die tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie sowie die Lage des Grundstücks einbezogen.
• Emotionaler Wert: Der emotionale Wert ist der Wert, den Sie „fühlen“. Bei Ihrer eigenen Immobilie wird dieser Wert, natürlicherweise, besonders hoch eingeschätzt.
• Sachwert: Zur Berechnung des Sachwertes werden der Bodenwert, der Gebäudewert und der bauliche Wert der zugehörigen Außenanlagen hinzugezogen. Mit dem Sachwert einer Immobilie wird ihr rein materieller Gesamtwert ermittelt. Daher ist in jedem Fall eine Marktanpassung notwendig.
• Ertragswert: Der Ertragswert gilt für die Bewertung von Immobilien, die vermietet werden. Es ist somit der wirtschaftliche Wert eines Grundstücks.
• Vergleichswert: Das Vergleichswertverfahren wird angewandt, wenn die Immobilie mit anderen direkt vergleichbar ist. Dies ist insbesondere bei unbebauten Grundstücken oder Eigentumswohnungen der Fall. Hierzu werden Vergleichsangebote aus dem Gebiet, in dem das Grundstück gelegen ist, oder aus ähnlichen Gebieten eingeholt.
• Bodenrichtwert: Der Bodenrichtwert gilt nur für unbebaute Grundstücke. Dieser Wert ist bezogen auf den Quadratmeter eines Grundstücks kombiniert mit dem definierten Zustand des Grundstücks.
• Einheitswert: Der Einheitswert wird lediglich für steuerliche Zwecke berechnet. Er richtet sich bei Einfamilienhäusern nach dem Sachwert, bei Mietobjekten nach dem Ertragswert.
• Feuerkassenwert: Der Feuerkassenwert ist der reine Sachwert des Gebäudes bei der Wiederherstellung – ohne Berücksichtigung des Bodenwerts. Somit stellt dieser Wert den Neubauwert bzw. Wiederbeschaffungswert eines Gebäudes dar.
• Beleihungswert: Der Beleihungswert ist der Wert, den die beleihenden Banken errechnen. Er repräsentiert demnach den Wert einer Kreditsicherheit, von dem zu erwarten ist, dass er sich langfristig und zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt.
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